Wissenschaft

INHALTSVERZEICHNIS

WISSENSCHAFTLICHE STUDIEN

EPIDEMIOLOGISCHE STUDIEN

EXPERIMENTELLE STUDIEN

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR STUDIEN: WIE KOMMT MAN ZU ERGEBNISSEN?

MOBILFUNKSTUDIEN

WER KANN ERGEBNISSE RICHTIG BEWERTEN?

AKTUELLE STUDIENERGEBNISSE

ICNIRP 

SCENIHR 

IARC

GIBT ES SCHON ERKENNTNISSE ZU 5G?

STUDIEN ZU MILLIMETERWELLEN (> 30 GHZ)

5G UND VERSCHWÖRUNGSERZÄHLUNGEN – WAS SAGT DIE WISSENSCHAFT?

„MOBI-KIDS“ STUDIE STELLT FEST: KEIN ZUSAMMENHANG ZWISCHEN MOBILFUNKNUTZUNG UND HIRNTUMOREN BEI JUGENDLICHEN

Wissenschaftliche Studien

Wissenschaftliche Studien können mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen und Methoden im Labor oder unter Alltagsbedingungen durchgeführt werden und mit Zellkulturen oder Probanden arbeiten. Die wichtigsten Studienarten sind dabei epidemiologische und experimentelle Studien.

Epidemiologische Studien

Epidemiologische Studien sind Beobachtungsstudien an menschlichen Populationen. Die Aussagekraft solcher Studien ist hoch, da ganze Populationen untersucht werden. Ein direkter Kausalzusammenhang mit einem einzelnen Einflussfaktor lässt sich mit epidemiologischen Studien allerdings nicht feststellen. Zu den epidemiologischen Studien zählen

  • Kohortenstudien: Eine Gruppe von Personen wird eine bestimmte Zeit beobachtet.
  • Fall-Kontroll-Studien: Erkrankte Personen werdenmit gesunden gleichen Alters und Geschlechts aus der gleichen Region verglichen.
  • Ökologische Studien: Diese Studien versuchen, Exposition und Krankheit auf der Ebene von Regionen und Bevölkerungsgruppen in Beziehung zu setzen, jedoch nicht auf der Stufe einzelner Individuen.

Experimentelle Studien

Bei experimentellen Studien werden Versuche durchgeführt, wobei der untersuchte Einflussfaktor genau bestimmt und beobachtet werden kann. Hier ist es möglich, einen ursächlichen Zusammenhang nachzuweisen. Bei den Studien handelt es sich um Untersuchungen an Menschen bzw. Tieren („in vivo“-Studien) und Studien im Reagenzglas („in vitro“-Studien).

Was sind „Ergebnisse“?

Einzelstudien können Hinweise über mögliche Zusammenhänge liefern. „Hinweise“ müssen jedoch von „Ergebnissen“ unterschieden werden. Nur die Gesamtheit der verfügbaren Studien zu einem Thema lässt einen wissenschaftlich gesicherten Kenntnisstand zu, auf dessen Grundlage haltbare Aussagen, Einschätzungen und Ableitungen von Grenzwerten getroffen werden können.

Rahmenbedingungen für Studien: Wie kommt man zu Ergebnissen?

Wissenschaftlich haltbare Studien müssen den wissenschaftlichen Anforderungen und qualitativen Mindeststandards entsprechen. Studien, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zwar bei Bewertungen untersucht, aber aufgrund ihrer Mängel nicht für das Ergebnis herangezogen.

Aus wissenschaftlicher Sicht müssen Studien Kriterien wie Angabe der Expositionsparameter, zur Verblindung, zur gesundheitlichen Relevanz für Menschen, zur Übertragbarkeit auf das reale Leben sowie zur statistischen Signifikanz erfüllen. Eines der wichtigsten Kriterien ist jedoch die Reproduzierbarkeit: Nur wenn die Ergebnisse einer Studie zweifelsfrei wiederholt werden können, kann die Studie zur wissenschaftlichen Bewertung herangezogen werden. 

MOBILFUNKSTUDIEN

Studien zum Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ werden seit vielen Jahren durchgeführt und können aus allen Studienkategorien stammen. Das EMF-Portal der RWTH Aachen listet aktuell ca. 29.000 Studien zu elektromagnetischen Feldern auf.
Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass eine überraschend große Zahl der Studien im Bereich Mobilfunk in keiner Weise wissenschaftlich fundiert ist oder den üblichen wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Eine Bewertung von Studien kann nur erfolgen, wenn qualitative Mindeststandards erfüllt werden.

Ein wesentliches Kriterium ist im Bereich Mobilfunk die Expositionsbestimmung, d.h. der Immissionen, die an einem Ort auftreten. Diese ist generell ein sehr komplexes Thema, weshalb verfügbare Studien zum Thema Mobilfunk besonders daraufhin geprüft werden müssen, wie mit der Bestimmung der Expositionen in der Studie umgegangen wird. Studien, die beispielsweise die Exposition ausschließlich durch den Abstand zur Quelle ausweisen oder gar keine Messung der Exposition verzeichnen wie zum Beispiel die sogenannte „Naila-Studie“, erfüllen die einfachsten Qualitätskriterien nicht und werden bei internationalen und nationalen Studienbewertungen ausgeschieden.

Wer kann Ergebnisse richtig bewerten?

Eine Einzelperson wird nur in Ausnahmefällen umfassende Expertisen zur Beurteilung komplexer Forschungsgebiete aufweisen können. Für eine korrekte Bewertung ist daher immer ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium nötig, das alle Aspekte eines Themenbereiches gemeinsam fachlich abdecken und beurteilen kann.
Solche nationalen und internationalen Gremien bewerten Studien, die nach wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt und in einem wissenschaftlichen Fachmedium publiziert wurden. Zusätzlich werden auch nicht publizierte wissenschaftliche Arbeiten evaluiert, die Gegenstand der öffentlichen Diskussion waren oder sind.

Zu solchen Gremien gehören beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation mit ihr zuarbeitenden Gremien wie der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur)  oder ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission), beratende wissenschaftliche Gremien der EU-Kommission wie SCENIHR und SCHEER, oder in Österreich der Wissenschaftliche Beirat Funk, das beratende Gremium des BMK.

AKTUELLE StudienERGEBNISSE

Der österreichische wissenschaftliche Beirat Funk (WBF)
Der WBF ist ein beratendes Gremium des Verkehrs- und Technologieministeriums.
Aufgabe des WBF ist es, die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Thema Mobilfunk und Gesundheit objektiv zu informieren sowie politische Entscheidungsträger zu beraten und durch Expertisen zu unterstützen. Bei den Mitgliedern des WBF handelt es sich um renommierte österreichische Wissenschaftler unterschiedlicher technischer und medizinischer Fachbereiche.

Auch in seiner jüngsten Bewertung kommt der WBF zu dem Ergebnis, dass eine unmittelbare Gefährdung durch Mobilfunk nicht gegeben ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass selbst völlig unakzeptable Arbeiten den Weg in die wissenschaftliche Literatur finden. Zum aktuellen Konsusbericht.

Der Vorsitzende des WBF hat in einem aktuellen Interview mit „Bayern spricht über 5G“, einer Informationskampagne des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum Mobilfunkausbau klare Aussagen zum Thema 5G und Gesundheit auf Basis der Bewertungen des WBF getroffen: https://www.youtube.com/watch?v=xE_Yr7-dZeM

Weitere Informationen des WBF zu Mobilfunk finden sich auch auf der Homepage der RTR: https://www.rtr.at/5GGemeindeservice

ICNIRP 

Die ICNIRP (deutsch: Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist eine Vereinigung von international tätigen und renommierten Forschern und Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit, welche von der WHO und EU offiziell anerkannt ist. Link zur Mitgliederliste

Die Hauptaufgaben der ICNIRP sind kontinuierliche Analyse und gesundheitliche Bewertung des Kenntnisstandes auf allen Gebieten, die für den Strahlenschutz relevant sind, einschließlich der Analyse der jeweils aktuellen Forschungsergebnisse.

Die jüngste Überarbeitung der Grenzwerte der ICNIRP wurde mit einem öffentlichen, zweijährigen Konsultationsprozess durchgeführt und die Ergebnisse Anfang 2020 publiziert. Spezielles Augenmerk wurde auf die mehr als 25 Jahre umfassende Forschung zu Mobilfunk zu thermischen und nicht-thermischen Effekten sowie auf die kommende Mobilfunkgeneration 5G gelegt. ICNIRP geht auch in dieser Neuveröffentlichung davon aus, dass unterhalb der seitens ICNIRP empfohlenen Grenzwerte nach gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten sind, da die Grenzwerte sehr konservativ angesetzt wurden und einen Sicherheitsfaktor 50 (für die Allgemeinbevölkerung inkl. besonders schützenswerter Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere, älteres und kranke Personen) enthalten.

Diese Grenzwerte sind die Basis für die Grenzwertempfehlungen der WHO und der EU-Ratsempfehlung, die in Österreich in der OVE-Richtlinie R 23-1 umgesetzt sind.
Das neue ICNIRP-Grenzwertsystem finden Sie hier: https://www.icnirp.org/en/activities/news/news-article/rf-guidelines-2020-published.html

ICNIRP hat im März 2022 ein Statement veröffentlicht, in dem die Statuten, die Finanzierung, die Offenlegung der Mitglieder und die Grundlinien der wissenschaftlichen Arbeit von ICNIRP festgehalten werden:

“ICNIRP is an independent, non-profit scientific body that evaluates the state of knowledge about the effects of NIR on human health and on the environment and provides advice on NIR protection,  including the provision of guidelines on limiting exposure. Membership in ICNIRP is limited to experts in scientific disciplines relevant to NIR protection who have no commercial or other vested interests.

ICNIRP is funded from grants provided by non-profit governmental and scientific organisations and does not receive any funds from industry or other interested parties. In order to ensure a comprehensive and consistent system of NIR protection, ICNIRP maintains strong collaboration ties with a number of international and national non-commercial organizations with interests in NIR  protection. ICNIRP’s advice is based on a detailed evaluation of all the available scientific evidence, and it provides guidance only on the basis of scientifically substantiated effects.”

Full statement: https://journals.lww.com/health-physics/Abstract/9000/A_Description_of_ICNIRP_S_Independent,_Best.99598.aspx

Maschinelle Übersetzung (www.DeepL.com):

Die ICNIRP ist ein unabhängiges, gemeinnütziges wissenschaftliches Gremium, das den Wissensstand über die Auswirkungen von NIS auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewertet und Ratschläge zum NIS-Schutz erteilt, einschließlich der Erstellung von Leitlinien zur Begrenzung der Exposition. Die Mitgliedschaft in der ICNIRP ist auf Experten in wissenschaftlichen Disziplinen beschränkt, deren Fachgebiete für den NIS-Schutz relevant sind und die keine kommerziellen oder sonstigen Interessen haben.

Die ICNIRP wird durch Fördermittel von gemeinnützigen staatlichen und wissenschaftlichen Organisationen finanziert und erhält keine Mittel von der Industrie oder anderen interessierten Parteien. Um ein umfassendes und konsistentes System des NIS-Schutzes zu gewährleisten, unterhält die ICNIRP enge Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe internationaler und nationaler nichtkommerzieller Organisationen mit Interessen am NIS-Schutz. Die Empfehlungen der ICNIRP beruhen auf einer detaillierten Bewertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, und die ICNIRP gibt nur auf der Grundlage wissenschaftlich belegter Wirkungen Ratschläge.

Die vollständige Erklärung ist hier zu finden: https://journals.lww.com/health-physics/Abstract/9000/A_Description_of_ICNIRP_S_Independent,_Best.99598.aspx

SCENIHR 

Die SCENIHR ist ein beratendes wissenschaftliches Gremium der EU-Kommission, das neue mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt interdisziplinär evaluiert. Ein Fokus der Arbeit der SCENIHR sind elektromagnetische Felder. Auch bei der jüngsten Evaluierung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes im Jahr 2015 wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen Mobilfunk und gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Einhaltung der ICNIRP-Grenzwerte gefunden. In einer Metastudie wird darauf eingegangen, dass es zwar einzelne Studien gäbe, die einen Zusammenhang zwischen Tumor-Erkrankungen und Mobilfunk feststellten, man aber davor warne, einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Denn, so die SCENIHR, „die Häufigkeit der entsprechenden Tumore hat sich seit der Einführung der Mobiltelefonie nicht erhöht“. Die Zusammenfassung in Deutsch findet sich hier: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf

Diese Beobachtung spiegelt sich auch in den von der Statistik Austria publizierten Zahlen wieder: Seit Einführung flächendeckender Mobilfunknetze in Österreich ist die Anzahl der Krebsneuerkrankungen gleich geblieben, ja sogar ein wenig gesunken.

IARC

Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) der Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Auftrag, das theoretische Gefahrenpotential eines Stoffes für das Auftreten von Krebs zu identifizieren, das von chemischen und biologischen Stoffen, Umweltfaktoren und verschiedenen Berufsbildern ausgeht. Sie hat jedoch keine Risikoeinschätzung zu treffen. Seit 1971 wurden mehr als 900 Stoffe bewertet.

Die IARChat 2011 auf Basis internationaler Studien die Kanzerogenität von Hochfrequenz (die auch Mobilfunk inkludiert) bewertet. Hochfrequenz wurde wie viele andere Agentien in Kategorie 2B (dies bedeutet „möglich“) und NICHT in Kategorie 2A (dies bedeutet „wahrscheinlich“) eingestuft. In der Kategorie 2B befinden sich auch Aloe-Vera-Extrakt, Kaffee, in einer Reinigung zu arbeiten, Gingko Biloba-Extrakt oder asiatisch eingelegtes Gemüse. Eine Liste der Agentien und ihrer Klassifizierungen kann hier eingesehen werden: https://monographs.iarc.fr/agents-classified-by-the-iarc/

Die Einstufung der internationalen Krebsagentur IARC von Hochfrequenz (dies inkludiert Mobilfunk) in die „Kategorie 2B – möglicherweise krebserregend“ ist die „geringstmögliche“ Kategorie in der Klassifizierungsstruktur der IARC. Eine Interpretation, wonach diese Einstufung ein allfälliges Krebsrisiko belegen würde, ist unzulässig – krebserregende Agentien würden in Kategorie 1 (krebserregend) eingestuft

Die Bewertung eines Stoffes hinsichtlich seiner Kanzerogenität darf nicht mit der Bewertung seiner Toxizität verwechselt werden.

GIBT ES SCHON ERKENNTNISSE ZU 5G?

Die internationalen Personenschutzgrenzwerte gelten auch für 5G und sie schützen, weil sie sehr konservativ angesetzt sind. Die Internationale Strahlenschutzkommission hat die Grenzwerte im Vorjahr einer Überprüfung und öffentlicher Konsultation unterzogen, in die alle international verfügbaren Studien zu thermischen und nicht-thermischen Wirkungen und Effekten der letzten 20 Jahre eingeflossen sind. Basierend auf diesem umfassenden Kenntnisstand hält ICNIRP fest: „ICNIRP considers that the derivation of limits is sufficiently conservative to make additional precautionary measures unnecessary. “

Die Personenschutzgrenzwerte im Mobilfunkbereich wurden mit der Veröffentlichung der Überarbeitung 2020 bestätigt.

Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sind auf 5G übertragbar, denn 5G läuft auf Nachbarfrequenzen und zukünftig auch auf bereits genutzten hohen Frequenzen. Deshalb sind aus heutiger Sicht unter dem internationalen Kenntnisstand der Wissenschaft daraus keine Gesundheitsrisiken zu befürchten. Auch werden keine neuen Wirkmechanismen erwartet.
Aufgrund der technischen Grundlagen von 5G und ersten internationalen Messungen sind – wenn überhaupt – nur moderate Erhöhungen der Immissionen im Umfeld von 5G-Mobilfunksendeanlagen zu erwarten.

In Österreich und vielen anderen Ländern haben die zuständigen Behörden eine Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch 5G abgegeben. Zusammenfassend kommen sie alle zum Schluss, dass sich die Expositionshöhen nur kaum verändern werden und dass unter dem internationalen Kenntnisstand der Wissenschaft daraus keine Gesundheitsrisiken zu erwarten sind.  

Stellungnahme der EU-Kommission, 20.5. 2019: 

Die EU-Kommission hat in einer Anfragebeantwortung zweier Abgeordneter des EU Parlaments im Mai 2019 folgendes festgehalten:

  • ‘…the strict and safe exposure limits for electromagnetic fields recommended at EU level by Council Recommendation 1999/519/EC on the exposure of the general public to electromagnetic fields apply for all frequency bands currently envisaged for 5G.’
  • The 5G networks are expected to have similar or lower levels of emission than 4G networks. Combined with 4G a modest cumulative increase is possible in dense areas, still far below the limits. These limits are based on independent guidance issued by the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP). Therefore an impact assessment is not considered necessary. The ICNIRP is reviewing its guidelines after public consultation. The Commission is looking forward to the conclusions.

(http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2019-001526-ASW_EN.html )

Deutschland:
Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt: „Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auch für 5G weitestgehend aussagekräftig. „Wenn der Aufbau der nötigen Infrastruktur umsichtig erfolgt, sind auch durch 5G keine gesundheitlichen Wirkungen zu befürchten“ (http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/010.html )

Eine Einschätzung zu „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ im Auftrag des BfS wurde auch im Science-Mediacenter veröffentlicht: https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/gesundheitliche-auswirkungen-von-5g/

Finnland:
Die STUK (Strahlenschutz- und Atombehörde) hält fest:‘In the light of current information, exposure to radio frequency radiation from base stations will not rise to a significant level with the introduction of the 5G network. From the point of view of exposure to radio frequency radiation, the new base stations do not differ significantly from the base stations of existing mobile communication technologies (2G, 3G, 4G).’(https://www.stuk.fi/aiheet/matkapuhelimet-ja-tukiasemat/matkapuhelinverkko/5g-verkon-sateilyturvallisuus )

Norwegen:
Die DSA (Strahlenschutz- und Atombehörde) fasst zusammen:  ‘The overall research shows that the radiation from wireless technology is not hazardous to health, as long as the levels are below the recommended limit values. This is the prevailing view among researchers in many countries today, and it is supported by the EU Scientific Committee. We have used cell phones and radio transmitters for decades and much research has been done on how this affects our health. Risk factors of importance to public health have not been found. With the knowledge we have today, there is no need to worry that 5G is hazardous to health.’ (https://www.dsa.no/temaartikler/94565/5g-teknologi-og-straaling )

Großbritannien:
Die PHE (Public Health England) schreibt: „‘…the highest frequencies being discussed for future use by 5G are around ten times higher than those used by current network technologies, up to a few tens of GHz. Their use is not new, and they have been used for point-to- point microwave links and some other types of transmitters that have been present in the environment for many years. ICNIRP guidelines apply up to 300 GHz, well beyond the maximum (few tens of GHz) frequencies under discussion for 5G…The main change in using higher frequencies is that there is less penetration of radio waves into body tissues and absorption of the radio energy, and any consequent heating, becomes more confined to the body surface. It is possible that there may be a small increase in overall exposure to radio waves when 5G is added to an existing network or in a new area; however, the overall exposure is expected to remain low relative to guidelines and as such there should be no consequences for public health.’
(https://www.whatdotheyknow.com/request/525481/response/1260481/attach/2/PHE%205G%20Lines%2017%20April%202018Cln.pdf )

Schweden:
Die schwedische Strahlenschutzbehörde (SSM) hat Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppen zur Bewertung „strahlenschutzrelevanter Risiken der 5G-Technologie veröffentlicht. Das renommierte Karolinska Institut hat dazu die Studienlage bewertet und resümiert, dass keine neuen Wirkmechanismen zu erwarten sind. (https://www.stralsakerhetsmyndigheten.se/omraden/magnetfalt-och-tradlos-teknik/myndighetens-arbete-med-5g/)

Neuseeland:
Das neuseeländische Interagency Committee on the Health Effects of Non-ionising Fields ist ein beratendes Gremium des Gesundheitsministeriums mit dem Auftrag, Studien zu möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit zu beobachten und zu evaluieren.

Im aktuellen Bericht des Committee wird zusammenfassend festgehalten:

  • Die grundlegende Basis für Immissionsgrenzwerte in Neuseeland ist nach wie vor gültig
  • Trotz einer Vielzahl von Studien, die eventuelle Effekte untersucht haben, und im speziellen zur Verwendung von Mobiltelefonen, gibt es keine klaren Anzeichen von Gesundheitseffekten durch die Exposition, wenn die Grenzwerte eingehalten werden
  • Zu 5G wird festgehalten: da der Erstausbau im Bereich 3.5 GHz und später bei 26 GHz erfolgen wird, liegen diesee Bereiche im Anwendungsbereich der neuseeländischen Norm for die Exposition durch Hochfrequenzfelder (New Zealand Standard for RF field exposure). Existierende Studien zu gesundheitlichen Effekten decken diese Frequenzbänder bereits ab.
  • Zum Bioinitiative-Report führt das Committee aus, dass der Bioinitiative Report viele Schwächen enthält, die seine Glaubwürdigkeit und Schlußfolgerungen unterminieren und dass das Committee dessen Ergebnisse nicht weiter berücksichtigt. (‘The Committee finds that this report has weaknesses that undermine its credibility and conclusions, and does not place any weight on the report’s findings or recommendations.’)

(https://www.health.govt.nz/publication/interagency-committee-health-effects-non-ionising-fields-report-ministers-2018)

Studien zu Millimeterwellen (> 30 GHz)

Erste Forschungsergebnisse stehen aber auch bereits zu den Millimeterwellen 40 GHz und 60 GHz zur Verfügung: Japanische Arbeiten, die an verschiedenen Augenzellen forschten, konnten keine Auswirkungen einer Befeldung (mit Fokus auf DNA-Schädigungen) mit Hochfrequenzfeldern in der Höhe der ICNIRP-Grenzwerte (10 W/m²) in diesen Frequenzbereichen finden. Die Forscher halten fest: ‘The results of this study suggest that exposure of eye epithelial cells to 40-GHz millimeter-wave radiation has little or no effect on genotoxicity or protein expression. These results were consistent with our previous data obtained with 60-GHz millimeter irradiation.’ (Koyama at al. 2016 und 2019)
(Anm.: die Nutzung dieser hohen Frequenzbereiche ist bis auf absehbare Zukunft nicht möglich, da es keine Vergabetermine dafür gibt und davor noch internationale Abstimmungen notwendig sind.)

(https://academic.oup.com/jrr/advance-article/doi/10.1093/jrr/rrz017/5518566 sowie https://www.mdpi.com/1660-4601/13/8/802)

5G und Verschwörungserzählungen – was sagt die Wissenschaft?

5G ist der Schlüssel für die künftige Vernetzung von Verbrauchern und Wirtschaft. Dennoch ranken sich zunehmend Mythen und Verschwörungstheorien um die neue Technologie, die von „5G verursacht gefährliche Strahlung“ bis hin zu „5G lässt Insekten sterben“ reichen. Müssen sich Mobilfunknutzer wirklich vor 5G-„Strahlung“ fürchten? Welche gesetzlichen Regelungen und Grenzwerte gibt es? Und warum entstehen solche Mythen gerade jetzt während der Einführung von 5G? Darum geht es in im aktuellen 5G-Podcast von Telefónica Deutschland.

Valentina Daiber, Vorständin für Recht & Politik bei Telefónica Deutschland / o2, spricht mit den beiden Experten Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, und Prof. Dr. Alexander Lerchl von der Jacobs University Bremen, der seit Jahren intensiv zu Mobilfunkfrequenzen forscht.
Hier geht es zum Podcast: https://www.youtube.com/watch?v=BV4Llhp8a8Y

„MOBI-Kids“ Studie stellt fest: Kein Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumoren bei Jugendlichen

Im Jänner 2022 wurde die seit 2010 laufende „MOBI-Kids“ Studie veröffentlicht. Die Studie wurde in 14 Ländern – darunter auch Österreich – als Fall-Kontroll-Studie durchgeführt, an der 2.800 Jugendliche im Alter zwischen 10 und 24 Jahren teilnahmen. Die Studienkosten von rund EUR 6 Millionen wurden zu etwa 60 % vom Seventh Framework Programme der Europäischen Kommission und zu 40 % von den teilnehmenden Ländern – außerhalb der EU etwa auch Australien, Kanada, Indien und Südkorea – getragen.

In Österreich zeichneten die Umweltmediziner Dr. Michael Kundi und Dr. Hans-Peter Hutter als Autoren der Studie verantwortlich.

Wortwörtlich „keine Hinweise“ gefunden

In der Zusammenfassung befinden die Autoren, dass deren Studie keine Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und Hirntumoren bei jungen Menschen liefert.

Wortwörtlich heißt es im englischen Original: „Overall, our study provides no evidence of a causal association between wireless phone use and brain tumours in young people“

LINK: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412021006942?via%3Dihub