Personenschutz

INHALTSVERZEICHNIS

PERSONENSCHUTZGRENZWERTE FÜR 5G –WELCHE GRENZWERTE GELTEN IN ÖSTERREICH?

WIE WIRD DIE EINHALTUNG DER GRENZWERTE SICHERGESTELLT?

WER LEGT GRENZWERTE FEST?

WAS SAGT DIE WHO ZU 5G?

WAS SAGT DIE EU KOMMISSION ZU 5G?

WAS SAGT DIE WISSENSCHAFT ZU 5G?

DIE GSMA INFORMIERT ZU 5G

ÖSTERREICHWEITE MESSUNGEN

GRENZWERTE FÜR MOBILFUNK IN ÖSTERREICH (FÜR DIE ALLGEMEINBEVÖLKERUNG)

MOBILFUNKSTUDIEN

PERSONENSCHUTZGRENZWERTE FÜR 5G –
IST DIE NEUE TECHNOLOGIE SICHER?

In Österreich sind die internationalen Grenzwertempfehlungen der EU, WHO und ICNIRP in der OVE Richtlinie R 23-1 umgesetzt, die entsprechend dem Rechtsrahmen verbindlich anzuwenden sind. Diese Richtlinie R23-1 umfasst die Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz. Dies bedeutet, dass auch die Frequenzen, die für 5G genutzt werden sollen, in diese Richtlinie fallen.

Die Grenzwerte der R 23-1 beinhalten einen 50-fachen Sicherheitsfaktor, um den Schutz der Allgemeinbevölkerung inklusive besonderer Personengruppen wie Kinder, Schwangere, ältere oder kranke Personen umfassend zu gewährleisten. https://www.ove.at/shop/de/product/ove-richtlinie-r-23-1-2017-04-01

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält zu den Grenzwerten fest: „The main conclusion from the WHO reviews is that EMF exposure below the limits recommended in the ICNIRP international guidelines do not appear to have any known consequence on health.“ [Ü.: „Die zentrale Aussage, die aus den Reviews der WHO getroffen werden kann, ist, dass Expositionen durch elektromagnetische Felder keine bekannten Auswirkungen auf die Gesundheit zu haben scheinen, solange die durch die ICNIRP empfohlenen Grenzwerte eingehalten werden.“]

Die WHO hält weiters fest, dass für die Grenzwerte auch nicht-thermische Effekte berücksichtigt wurden:
„A number of national and international organizations have formulated guidelines establishing limits for occupational and residential EMF exposure. The exposure limits for EMF fields developed by the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) – a non-governmental organization formally recognised by WHO, were developed following reviews of all the peer-reviewed scientific literature, including thermal and non-thermal effects. The standards are based on evaluations of biological effects that have been established to have health consequences. The main conclusion from the WHO reviews is that EMF exposures below the limits recommended in the ICNIRP international guidelines do not appear to have any known consequence on health.”
[ https://www.who.int/peh-emf/standards/en/ ]

Welche Grenzwerte gelten in Österreich?

In Österreich sind die Personenschutzgrenzwerte der OVE-Richtlinie R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“ verbindlich anzuwenden. Diese enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen.

Die Grenzwerte, die in dieser Richtlinie abgebildet sind, werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO, der internationalen Strahlenschutzkommission und der EU vertreten und weltweit umgesetzt. Diese Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird.

Es gibt in Österreich mehrere Gesetze, die diesen Bereich regeln (z. B. TKG – Telekommunikationsgesetz) und zu deren Einhaltung diverse Regulatorien und Normen herangezogen werden.

WIE WIRD DIE EINHALTUNG DER GRENZWERTE SICHERGESTELLT?

Die Einhaltung der Grenzwerte nach OVE-Richtlinie R 23-1 muss von den Betreibern der Mobilfunkstationen sichergestellt werden, so wie auch sonst jeder Betreiber einer Betriebsanlage selbst für die Einhaltung verantwortlich ist. Interne Abläufe und Kontrollen stellen sicher, dass der Nahbereich der Antennen durch unbefugte Personen nicht betreten werden kann. Somit ist die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte gewährleistet.

Die Kontrolle der Einhaltung liegt bei der Fernmeldebehörde. Sollte seitens beispielsweise bei Anrainern, Gemeinden usw. der Verdacht bestehen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden, kann das BMLRT die Organe der Fernmeldebehörde mit der Messung beauftragen.

WER LEGT GRENZWERTE FEST?

Die ICNIRP (deutsch: Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist eine Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nicht-ionisierende Strahlung auf die menschliche Gesundheit, welche von der WHO und EU offiziell anerkannt ist. Die Hauptaufgaben der ICNIRP sind kontinuierliche Analyse und gesundheitliche Bewertung der jeweils aktuellen Forschungsergebnisse auf allen Gebieten, die für den Strahlenschutz relevant sind.

Die Grenzwerte, die von der ICNIRP entwickelt werden, werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und seitens der EU als EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG (Exposition der Bevölkerung gegenüber EMF) mitgetragen. Die Umsetzung der EU-Ratsempfehlung in nationales Recht obliegt den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selbst. In Österreich sind sie in der OVE-Richtlinie R 23-1 umgesetzt.

Die jüngste Aktualisierung erfolgte 2020 nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren mit einer Bestätigung des bisherigen Grenzwertkonzepts. ICNIRP hält fest, dass die Grenzwerte sehr konservativ angesetzt wurden und mit ihrem 50-fachen Sicherheitsfaktor für die Allgemeinbevölkerung ein sehr hohes Schutzniveau bieten. Weiterführende Informationen

Was sagt die WHO zu 5G?

Aktuelle Informationen der Weltgesundheitsorganisation WHO zu 5G finden Sie hier.

Was sagt die EU Kommission zu 5G?

Im Juni 2020 hat die EU-Kommission ein FAQ zu verschiedenen Themenbereichen zu 5G veröffentlicht.
Die Themenbereiche umfassen Grenzwerte und Personenschutz, zu erwartenden Immissionen von 5G, Allgemeines und Vorteile, die durch die Einführung von 5G erwartet werden.

Was sagt die Wissenschaft zu 5G?

Prof. Mats-Olof Mattsson ist Professor an der Strömstad Academy/Schweden und einer der international führenden Forscher auf dem Gebiet und leitete viele Jahre die EMF-Arbeitsgruppe der SCENIHR, des beratenden wissenschaftlichen Gremiums der EU-Kommission. Im Rahmen einer 5G-Informationsveranstaltung in Österreich ging er auf zentrale Themen zu 5G ein, die hier in Kurzvideos nachzusehen und -hören sind:

Effekte auf das menschliche Gewebe:
https://www.youtube.com/watch?v=bHZKJpwgyLE
Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch Mobilfunk/5G:
https://www.youtube.com/watch?v=JOozukmZIOM
Basis der Personenschutz-Grenzwerte:
https://www.youtube.com/watch?v=cIlMprFRBVg
Was bedeutet die Einstufung der WHO/IARC in Stufe 2B?
https://www.youtube.com/watch?v=Tx7vPKPleE8

Die GSMA informiert zu 5G

Die GSMA ist eine internationale Interessensvertretung Mobilfunkbranche mit rund 750 Betreibern sowie 400 branchenangehörigen Unternehmen wie Endgeräte- und Systemtechnikherstellern, Software- und Internetunternehmen etc. Die GSMA zeichnet auch für die zentralen Events der Mobilfunkbranche wie dem Mobile World Congress in Barcelona verantwortlich.

Die GSMA hat zu 5G umfangreiches Informationsmaterial publiziert, das auf dem anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand der WHO sowie den technischen Informationen der Mitglieder basiert:

Technik, Umwelt, Gesundheit und Wissenschaft:
https://www.gsma.com/publicpolicy/emf-and-health
https://www.gsma.com/publicpolicy/emf-and-health/emf-science
https://www.gsma.com/publicpolicy/5g-exploring-the-safety-limits-and-addressing-the-myths
https://www.gsma.com/futurenetworks/ip_services/understanding-5g/

ÖSTERREICHWEITE MESSUNGEN

In den Jahren 2007 bis 2017 wurden vier österreichweite Messreihen durch den TÜV Austria sowie die Technische Hochschule Deggendorf durchgeführt und an öffentlich zugänglichen Plätzen in rund 230 Orten die Immissionen des Mobilfunks normgerecht nach der Messtechniknorm ÖNORM E50492 und aktuellem Stand der Technik gemessen.
Die jüngste Messreihe hat erstmals auch österreichweit die neue Mobilfunktechnologie LTE erfasst. Die erhobenen Werte entsprechen in ihrer Höhe bisherigen nationalen und internationalen Messreihen: an sämtlichen Messpunkten in Österreich werden die geltenden Grenzwerte erheblich unterschritten.

Die Ergebnisse der Messreihen finden Sie im Internet auf der Website messwerte.fmk.at und auch in der Online-Karte zu den in Betrieb befindlichen Mobilfunk- und Rundfunkstationen im Senderkataster. Zu 5G zeigen nationale und internationale Messung, dass sich die Immissionen durch den Betrieb von 5G nicht signifikant erhöhen werden. Die Gesamtheit aller Mobilfunkimmissionen bleibt weiterhin weit unter den internationalen Personenschutzgrenzwerten.

Abb.: Technische Anwendungen und ihre Frequenzbereiche

Grenzwerte für Mobilfunk in Österreich(für die Allgemeinbevölkerung)

Im Hochfrequenzbereich werden die Grenzwerte (d.h. die Referenzgrenzwerte) als Leistungsflussdichte S angegeben. Die Leistungsflussdichte ist die Leistung, die senkrecht zur Ausbreitungsrichtung der Welle auf eine Fläche trifft und wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Die Grafik und die Tabelle zeigen die Grenzwerte im Mobilfunkbereich.

Abb.: Grenzwerte [S in W/m2] Abb.: Grenzwerte im Mobilfunkbereich

Grundlagen für Grenzwerte:

Mobilfunkstudien

Studien zum Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ werden seit vielen Jahren durchgeführt und können aus allen Studienkategorien stammen. Das EMF-Portal der RWTH Aachen listet aktuell ca. 29000 Studien zu elektromagnetischen Feldern auf.

Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass eine überraschend große Zahl der Studien im Bereich Mobilfunk in keiner Weise wissenschaftlich fundiert ist oder den üblichen wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Eine Bewertung von Studien kann nur erfolgen, wenn qualitative Mindeststandards erfüllt werden.

Der österreichische wissenschaftliche Beirat Funk (WBF)
ist ein beratendes Gremium des zuständigen Bundesministeriums BMK. Aufgabe des WBF ist es, die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Thema Mobilfunk und Gesundheit objektiv zu informieren sowie politische Entscheidungsträger zu beraten und durch Expertisen zu unterstützen. Bei den Mitgliedern des WBF handelt es sich um renommierte österreichische Wissenschaftler unterschiedlicher technischer und medizinischer Fachbereiche. Auch in seiner jüngsten Bewertung kommt der WBF zu dem Ergebnis, dass eine unmittelbare Gefährdung durch Mobilfunk nicht gegeben ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass selbst völlig unakzeptable Arbeiten den Weg in die wissenschaftliche Literatur finden. 
https://www.bmlrt.gv.at/telekommunikation-post/funk-mobilfunk/mobilfunk-gesundheit/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html

Die internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP 
geht auch in ihren jüngsten Bewertungen 2020 nach Durchsicht der Forschungsergebnisse der letzen 20 Jahre zu thermischen und nicht-thermischen Effekten elektromagnetischer Felder davon aus, dass unterhalb der seitens ICNIRP empfohlenen Grenzwerte nach gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Diese Ergebnisse wurden im März 2020 als neue ICNIRP-Richtlinien veröffentlicht:
https://www.icnirp.org/en/activities/news/news-article/rf-guidelines-2020-published.html
Die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP sind international die Grundlage für die Personenschutzgrenzwerte, wie sie auch in Österreich verbindlich anzuwenden sind.

SCENHIR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) 
ist ein beratendes wissenschaftliches Gremium der EU-Kommission, das neue mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt interdisziplinär evaluiert.
Ein Fokus der Arbeit der SCENIHR sind elektromagnetische Felder. Auch bei der jüngsten Evaluierung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes 2015 wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen Mobilfunk und gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Einhaltung der ICNIRP-Grenzwerte gefunden. „Die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Forschung zeigen, dass es keine offensichtliche, gesundheitsschädigende Wirkungen gibt, wenn die Exposition unter den Werten bleibt, die von derzeitigen Normen festgelegt sind.“ In einer Metastudie wird darauf eingegangen, dass es zwar einzelne Studien gäbe, die einen Zusammenhang zwischen Tumor-Erkrankungen und Mobilfunk feststellten,man aber davor warne, einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Denn, so die SCENIHR, „die Häufigkeit der entsprechenden Tumore hat sich seit der Einführung der Mobiltelefonie nicht erhöht“.

Diese Beobachtung spiegelt sich auch in den von der Statistik Austria publizierten Zahlen wieder: Seit Einführung flächendeckender Mobilfunknetze in Österreich ist die Anzahl der Krebsneuerkrankungen gleich geblieben, ja sogar ein wenig gesunken.

Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) 
der Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Auftrag, das theoretische Gefahrenpotential eines Stoffes für das Auftreten von Krebs zu identifizieren, das von chemischen und biologischen Stoffen, Umweltfaktoren und verschiedenen Berufsbildern ausgeht. Sie hat jedoch keine Risikoeinschätzung zu treffen. Seit 1971 wurden mehr als 900 Stoffe bewertet. Die IARC hat 2011 auf Basis internationaler Studien die Kanzerogenität von Hochfrequenz (die auch Mobilfunk inkludiert) bewertet. Hochfrequenz wurde wie viele andere Agentien in Kategorie 2B (dies bedeutet „möglicherweise“) und NICHT in Kategorie 2A (dies bedeutet „wahrscheinlich“) eingestuft. In der Kategorie 2B befinden sich auch Aloe Vera, in einer Reinigung zu arbeiten, Gingko-Biloba- Extrakt oder asiatisch eingelegtes Gemüse. Eine Liste der Agentien und ihrer Klassifizierungen kann hier eingesehen werden.