Sendeanlage Seitenberggasse / Albrechtskreithgasse in 1160 Wien

Q & AKategorie: 5G TechnikSendeanlage Seitenberggasse / Albrechtskreithgasse in 1160 Wien
Karin Hügel fragte vor 3 Jahren

Ich wohne in der Seitenbergasse 67 in 1160 Wien und möchte wissen, ob Mitte Feber oder etwas früher die Mobilfunksendeanlagen geändert worden sein, also zum Beispiel verstärkt. Die nächste ist in der Seitenberggasse / Albrechtskreithgasse in 1160 Wien, wobei dort 300-320 Watt stehen, was mehr ist als z.B. bei jener bei der ÖBB etwas weiter weg südwestlich von mir. Ich kann in der Nacht nicht schlafen wegen Geräusche im Ohr, genau dann, wenn ich entspannen sollte.

1 Antworten
5GInfo Mitarbeiter antwortete vor 3 Jahren

Wir haben vom Betreiber der Sendeanlage Seitenberggasse / Albrechtskreithgasse die Rückmeldung erhalten, dass an dieser Sendeanlage seit längerem keine Änderungen vorgenommen wurden.
Die Angabe der Sendeleistung ist eine Summensendeleistung der „stärksten“ Sektors (also einer der üblichen drei Senderichtungen) einer Sendeanlage und ist für eine Sendeanlage in dichtverbautem städtischen Gebiet mit vielen Teilnehmern durchaus üblich.
 
Generell gilt: alle Sendeanlagen werden in der Errichtungsphase auf Einhaltung der in Österreich anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte überprüft. Aus diesen Grenzwerten lässt sich ein „Sicherheitsabstand“ errechnen, der direkt vor den Antennen (also auf Höhe der Antennen und in ihrer jeweiligen Hauptsenderichtung) systemabhängig max. 6 – 9 Meter beträgt. Unterhalb, oberhalb, seitlich und an der Rückseite der Antennen beträgt dieser Abstand zwischen 1 m und 30 cm (mechanischer Schutzabstand). Für die Sendeanlage aus Ihrer Anfrage wird ein Sicherheitsabstand von 8,1 m ausgewiesen. Bei einem Objekt in größerer Entfernung als 8,1 Metern wird so dem vorsorgenden Personenschutz umfassend Rechnung getragen.
Im Bereich des Personenschutzes gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ist in Österreich die ÖVE Richtlinie R23/1 Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz — Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung verbindlich anzuwenden. Zweck der R23/1 ist es, „Schutz der Gesundheit von Personen der Allgemeinbevölkerung durch Beschränkung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz“ (zitiert aus der Kurzbeschreibung der Richtlinie). Die Grenzwerte beinhalten einen Sicherheitsfaktor 50, die den unwahrscheinlichen Fall berücksichtigen sollen, dass es doch bisher nicht bekannte Effekte geben sollte.
 
Die o.a. Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle (!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Design und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert. Die jüngste internationale Überprüfung erfolgte 2020, die Grenzwerte wurden bestätigt.
 
Eine weitere Überprüfung erfolgte durch die SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) per 6.3.2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwartbar ist. Die Zusammenfassung in Deutsch findet sich hier: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf
 
In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (jüngst: 2020), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Die Ergebnisse sind ähnlich wie die der SCENIHR und können hier abgerufen werden: https://www.bmlrt.gv.at/telekommunikation-post/telekommunikation/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html.
 
Siehe dazu auch:

 
Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben!