ÖBB errichtet 5G Masten als Eisenbahnanlage

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BI fragte vor 2 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Um leichter an den Standort zu gelangen, baut die ÖBB 5G Masten als Eisenbahnanlage.
Somit hat keiner was zum Mitreden. Es gibt keinerlei Mobilfunkdaten zu den Masten!
Wir dachten es gibt eine Gemeindebundvereinbarung?
Wir verstehen es einfach nicht.Nur weil die Masten,welche eindeutig Mobilfunkmasten sind, unter einem anderen Vorwand erbaut werden, gelten völlig andere Regeln?
Es gäbe doch Richtwerte für den Senderbau bzw die Standortwahl.
Durch die Eisenbahnanlage ist das alles komplett egal.

Zählt wirklich nur mehr der Top Empfang`?

1 Antworten
5GInfo Mitarbeiter antwortete vor 2 Jahren

Die ÖBB verfügen über GSM-R, das ist ein digitales GSM-basiertes Funksystem für Eisenbahnen: https://de.wikipedia.org/wiki/GSM-R. Die dafür notwendigen Trägerstrukturen („Maste“) befinden sich auf Grundeigentum der ÖBB und sind somit Eisenbahnanlagen, die eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Wie jedes Funksystem müssen auch diese Sendeanlagen die in Österreich verbindlich anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte der OVE R23-1:2017 einhalten – es gibt somit keinen rechtsfreien Raum oder „völlig andere Regeln“ hinsichtlich des Personenschutzes. Da uns leider keine technischen Daten über diese Anlagen vorliegen, müssen wir Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage direkt an die ÖBB zu wenden.
 
Allgemein gilt für Mobilfunksendeanlagen der österreichischen Mobilfunkbetreiber: alle Sendeanlagen werden in der Errichtungsphase auf Einhaltung der in Österreich anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte überprüft. Aus diesen Grenzwerten lässt sich ein „Sicherheitsabstand“ errechnen, der direkt vor den Antennen (also auf Höhe der Antennen und in ihrer jeweiligen Hauptsenderichtung) systemabhängig zwischen 5 und 10 Meter beträgt. Unterhalb, oberhalb, seitlich und an der Rückseite der Antennen beträgt dieser Abstand zwischen 1 m und 30 cm (mechanischer Schutzabstand). Ein Betreten dieses Sicherheitsabstandsbereich wäre z.B. nur auf einem Dach möglich, jedoch werden in solchen Fällen zutrittsverhindernde Maßnahmen eingesetzt. Der Personenschutz für die Allgemeinbevölkerung ist außerhalb dieses Bereichs in jedem Fall gegeben.
 
Wenn Sie die Vermutung haben, dass diese Personenschutzgrenzwerte nicht eingehalten werden, können Sie sich an die überwachende Behörde wenden, die Expositionsmessungen vor Ort in solchen Fällen durchführen: https://www.fb.gv.at/