Ich habe festgestellt, dass seit geraumer Zeit 5G Masten in Baden bei Wien errichtet wurden:
- Seit wann sind die aktiv?
- Wozu brauchen wir diese Hochfrequenzmasten eigentlich?
- Ich ersuche um eine Beweislage, Studie, etc. die mir Auskunft darüber gibt, welche Schäden die Frequenz bei Tieren und Menschen anrichten kann?
Der 5G-Ausbau erfolgt im Regelfall durch Umbau bestehender Sendeanlagen. Neuerrichtungen kommen meist dann vor, wenn aus Versorgungsgründen eine neue Sendeanlage errichtet wird – diese wird üblicherweise mit allen Systemen bestückt (GSM, UMTS, LTE und manchmal auch 5G).
Der 5G-Frequenzbereich im 3.5 GHz-Band wurde im Frühjahr 2019 durch die Republik Österreich versteigert und mit gestaffelten Ausbauverpflichtungen für die Mobilfunkbetreiber versehen, um die Einführung von 5G in Österreich sicherzustellen. Entsprechend diesen Ausbauverpflichtungen wurden und werden 5G-Sendeanlagen ausgebaut und in Betrieb genommen.
Hochfrequenz ist ein sehr breiter Bereich des elektromagnetischen Spektrums, in dem sich auch alle anderen Funkanwendungen wie Fernsehen, Radio, Amateurfunk, Behördenfunk (Polizei, Feuerwehr, etc.), WLAN, Garagenöffner, Babyphone etc finden. Mobilfunk belegt darin nur ein schmales Spektrum (siehe https://www.fmk.at/site/assets/files/44752/fmk_fibel_2019.pdf, Seiten 18 und 19). Alle Funksysteme haben bestimmte Zielgebiete, die sie versorgen möchten – bei Funkanwendungen mit größeren Reichweiten als wenigen Metern ist es notwendig, Sendeanlagen zB auf Häusern, Masten, Strommasten, usw. anzubringen, um das Versorgungsgebiet ähnlich wie ein Leuchtturm „ausleuchten“ zu können.
Generell gilt: Alle Sendeanlagen in Österreich werden vor Errichtung auf Einhaltung der anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass die Allgemeinbevölkerung nur Bereiche betreten kann, wo eine Einhaltung dieser Grenzwerte garantiert werden kann.
Die sogenannten „Sicherheitsabstände“, dh. derjenige Abstand, der zur Einhaltung der Grenzwerte direkt VOR der Antenne einzuhalten ist, liegt systemabhängig zwischen 5 und 9 Metern. Unterhalb, oberhalb, seitlich und an der Rückseite der Antennen beträgt dieser Abstand zwischen 1 m und 30 cm.
In den umliegenden Häusern sind daher Werte zu erwarten, die sehr weit unter den angeführten Personenschutzgrenzwerten liegen. Damit wird dem vorsorgenden Personenschutz umfassend Rechnung getragen, auch wenn die Hauptsenderichtung der Antennen direkt in ihre Richtung zeigen sollten (Panelantennen wie die in Städten hauptsächlich eingesetzten haben aufgrund ihrer Bauform (brettähnlich) eine sehr starke Richtcharakteristik, dh sie senden ihre Energie fast ausschließlich in die Richtung, in die das „Brett“ zeigt – ähnlich wie eine Taschenlampe oder ein Leuchtturm.) Die tatsächliche Größenordnung der Immissionen ist von vielen Faktoren wie z.B. der Lage der Wohnung (Sichtverbindung zur Sendeanlage?, Stockwerk), der Höhe umliegender Gebäude („Abschattung“ der Felder), der Entfernung, der relativen Lage zur Senderichtung der Antennen usw. abhängig – in unserer Erfahrung kann die Immission zwischen einem Faktor 1000 – 100000 und mehr unter den Personenschutzgrenzwerten liegen.
Im Bereich des Personenschutzes gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ist in Österreich die ÖVE Richtlinie R23/1 Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz — Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung verbindlich anzuwenden. Zweck der R23/1 ist es, „Schutz der Gesundheit von Personen der Allgemeinbevölkerung durch Beschränkung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz“ (zitiert aus der Kurzbeschreibung der Richtlinie). Die Grenzwerte beinhalten einen Sicherheitsfaktor 50, die den unwahrscheinlichen Fall berücksichtigen sollen, dass es doch bisher nicht bekannte Effekte geben sollte.
Die o.a. Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle (!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Design und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert. Die jüngste internationale Überprüfung erfolgte 2020, die Grenzwerte wurden bestätigt. Bei dieser Evaluierung wurde speziell auf 5G Bedacht genommen.
Eine weitere Überprüfung erfolgte durch die SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) per 6.3.2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwartbar ist. Die Zusammenfassung in Deutsch findet sich hier: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf
In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (jüngst: 2020), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Die Ergebnisse sind ähnlich wie die der SCENIHR und können hier abgerufen werden: https://www.bmlrt.gv.at/telekommunikation-post/telekommunikation/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html.
Siehe dazu auch:
- WHO-Fact Sheet Nr. 304: http://www.who.int/peh-emf/publications/facts/fs304/en/
- WHO-Fact Sheet Nr.296: http://www.who.int/peh-emf/publications/facts/ehs_fs_296_german.pdf
- SCENIHR-Bericht aus Jänner 2015 (beratendes wissenschaftliches Gremium der EU-Kommission): http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf
- ICNIRP: https://www.icnirp.org/en/activities/news/news-article/rf-guidelines-2020-published.html
- Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF): https://www.bmlrt.gv.at/telekommunikation-post/telekommunikation/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html