INHALTSVERZEICHNIS
WELCHE FREQUENZEN WERDEN FÜR 5G VERWENDET?
WIEVIELE ANTENNEN ODER STATIONEN KOMMEN EIGENTLICH?
WIE STARK STEIGEN DIE IMMISSIONEN FÜR DIE BEVÖLKERUNG?
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN NETZAUSBAU
GEMEINDESERVICE DER RTR (REGULIERUNGSBEHÖRDE)
Welche frequenzen werden für 5G verwendet?
In Österreich wurde der Frequenzbereich 3,4 – 3,8 GHz (39 Frequenzblöcke á 10 MHz im LTE-Band 43 sowie 42) 2019 versteigert – dies ist das sogenannte 1. Pionierband. Im Frühjahr hat die Versteigerung der Frequenzblöcke um 700 MHz, 1500 MHz sowie 2100 MHz begonnen. Alle diese Frequenzbereiche sind entweder direkte Nachbarfrequenzbereiche oder bereits für Mobilfunk genutzte Frequenzbereiche.
Alle Inhaber von 5G-Frequenzen aus der Auktion 2019 sind ebenso wie die mit der Lizenz einhergehenden Ausbauauflagen sind auf der Homepage der Regulierungsbehörde RTR abrufbar: https://www.rtr.at/de/tk/5G-Auction-Coverage
WANN WIRD WO AUSGEBAUT?
5G wird mit den Frequenzen des Bereichs 3,4-3,8 GHz vorrangig auf bestehenden Mobilfunksendeanlagen ausgebaut. Neue Sendestationen werden nur errichtet, wo es unbedingt nötig ist, beispielweise weil die Statik eines Gebäudes oder Tragwerks ungenügend ist oder andere Gründe vorliegen.
Small Cells werden zu einem späteren Zeitpunkt dort errichtet, wo Bedarf nach einer punktuellen Erweiterung der Versorgung besteht. Aufgrund ihrer Sendeleistung, die der von WLAN ähnlich ist, haben diese nur sehr geringe Reichweiten und sind für lokale Versorgungen geeignet. Aus heutiger Sicht soll für Small Cells das sogenannte 2. Pionierband, also die Frequenzen um 26 GHz, eingesetzt werden. Für die Freigabe des 26 GHz-Bereichs für Mobilfunk laufen derzeit internationale Koordinierungen und Abstimmungen, auch ist damit noch kein Datum für eine nationale Versteigerung in Sicht.
Bestehende Netztechnologien werden weiter ausgebaut und betrieben werden, da Mobilfunkkunden im Sinne des „Continuity Of Service“ erwarten, ihre bestehenden Geräte weiterhin einsetzen zu können. Darüber hinaus werden auch Versorgungsverbesserungen in den bestehenden Netzen realisiert.
Die Bilder zeigen Anbindungsbeispiele von 5G-Antennen und Small Cells. Jede bestehende Sendeanlage, die mit 5G erweitert werden soll, muss einzeln geprüft und bewertet werden, ob sie sich für die Anbringung einer 5G-Antenne eignet und wo diese untergebracht werden kann.
WIEVIELE ANTENNEN ODER STATIONEN KOMMEN EIGENTLICH?
Berichte, wonach 10.000 neue Sendeanlagen beziehungsweise auf jedem 2. Haus eine Sendeanlage errichtet werden, sind im Hinblick auf die derzeit verfügbaren Frequenzbereiche und ihre Eigenschaften völlig übertrieben.
Im Rahmen der Frequenzauktion der Republik Österreich wurden 2019 Frequenzen im Bereich 3,4-3,8 GHz vergeben und gleichzeitig Ausbauverpflichtungen definiert. Diese Ausbauverpflichtungen stellen für die Mobilfunkbetreiber Investitionen im höheren mehrstelligen Millionenbereich dar und sollen eine bestmögliche 5G-Versorgung sicherstellen. Die Ausbauverpflichtungen der RTR sehen bis 30.6.2022 österreichweit einen Mindestausbau von rund 3.200 5G-Sendeanlagen vor, was bedeutet, dass an zumindest dieser Anzahl von den österreichweit rund 18.000 bestehenden Mobilfunk-Standorten auch tatsächlich 5G ausgesendet wird. Hier finden Sie die Versorgungsauflagen der RTR.
WIE STARK STEIGEN DIE IMMISSIONEN FÜR DIE BEVÖLKERUNG?
5G benötigt eine eigene Systemtechnik. Erste nationale Tests und internationale Messungen zeigen, dass die Immissionen nicht signifikant ansteigen werden und weiterhin bis zu einem Faktor 1000 und mehr unter den internationalen Personenschutzgrenzwerten liegen werden. Dem Vorsorgeprinzip wird daher umfassend Rechnung getragen.
Rahmenbedingungen für den Netzausbau
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen in Österreich finden Sie hier.
LEITFADEN:SENDERBAU
Funk gehört zu den am besten erforschten Technologien, über die wir verfügen. Trotzdem werden vor allem, wenn neue Stationen gebaut oder sogar wenn bestehende Stationen modernisiert werden, Diskussionen über vermutete Risiken vor allem auf lokaler Ebene geführt.
Dazu bietet der „FMK Leitfaden:Senderbau“ zur Versachlichung der Diskussionen umfassende Informationen für Gemeinden, Behörden, Institutionen und Bürger an, die auf dem internationalen wissenschaftlichen Kenntnisstand sowie der österreichischen Rechtslage beruhen. Dieser Link führt direkt zum Leitfaden.
5G in den Bundesländern
SALZBURG
Das Land Salzburg stellt zum 5G-Ausbau fest:
„5G bietet nicht nur die Möglichkeit eines rascheren Breitbandausbaus auch in entlegeneren Gebieten, sondern wird eine wichtige Zukunftstechnologie für hoch entwickelte Volkswirtschaften wie Österreich sein. Hier geht es um Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Mobile Anwendungen werden auch weiterhin stark zunehmen und lassen sich nicht durch kabelgebundene Lösungen ersetzen. Um insbesondere unsere ländlichen Regionen zu stärken, brauchen wir also weit verbreitete Glasfasernetze, kabelgebundene Anbindungen der Haushalte und Unternehmen und eine flächendeckende, zeitgemäße Mobilfunkversorgung.
Das Land Salzburg sieht Zukunftstechnologien als eine Chance und nimmt die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Eine faktenbasierte Diskussion auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ist der geeignete Weg im Umgang mit 5G. „
Dementsprechend stellt das Land Salzburg auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zu 5G zur Verfügung: https://www.salzburg.gv.at/themen/wirtschaft/breitband/5g/5g-faqs
Gemeindeservice der RTR (Regulierungsbehörde)
Die Regulierungsbehörde RTR hat auf ihrer Homepage eine Servicestelle für Gemeinden ins Leben gerufen. Hier finden Gemeindevertreter Informationen zu Mobilfunktechnik, dem Themenkreis Mobilfunk und Gesundheit sowie rechtlichen Rahmenbedingungen : https://www.rtr.at/5GGemeindeservice